Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 (9) Sa 1338/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.10.2003 - 2 Ca

1841/03 G - teilweise abgeändert und wie folgt neu

gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

714 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen

über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB

seit dem 22.01.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Widerklage wird abgewiesen.

3. Von den erstinstanzlichen Kosten hat der

Kläger 10 % und hat die Beklagte 90 % zu

tragen. Von den zweitinstanzlichen Kosten

haben der Kläger 13 % und die Beklagte

87 % zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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