Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 383/04

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wird der Beschluss

des Arbeitsgerichts Köln vom 21.09.2004 in Sachen 8 (5) Ga

168/04 abgeändert:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller für

die Zeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Haupt-

sache eine Nebentätigkeitsgenehmigung zu erteilen mit dem

Inhalt, dass der Antragsteller außerhalb der für ihn bei der

Antragsgegnerin maßgeblichen Arbeitszeit wöchentlich drei

Stunden mit wechselnden Tätigkeitszeiten einer Nebentätig-

keit als Finanzdienstleistungsmakler nachgehen kann.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragsgegnerin

auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.