Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 49/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln – 6 Ca 9960/04 – vom 14.12.2004 wie folgt abgeändert:

Der Streitwert wird für Verfahren und Vergleich auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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