Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 14/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13. Dezember 2004 – 22 (4) Ca 11185/03 – abgeändert:

Der Gegenstandswert für den gerichtlichen Vergleich vom 8. November 2004 wird auf EUR 15.095,28 festgesetzt.


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