Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1186/04

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.05.2004 – 5 Ca 672/04 – wie folgt abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigungserklärung des Beklagten vom 12.01.2004 nicht beendet worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigungserklärung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 20.02.2004 nicht beendet worden ist.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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