Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 61/05

Tenor

Auf die Beschwerde der früheren Klägervertreter wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.01.2005 – 3 Ca 11165/03 – abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf

11.700,00 € festgesetzt.


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