Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 TaBV 9/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2004 – 6 BV 320/03 – abgeändert:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, wegen der Eingruppierung des Mitarbeiters RHals AT-Angestellter das Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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