Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 294/05

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.01.2004 – 4 Ca 3235/04 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger ein Angebot abzugeben, ihn ab dem 07.07.2004 befristet für 12 Monate in ein Vollzeitarbeitsverhältnis in den konzerneigenen Betrieb der Beklagten „V“ zu übernehmen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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