Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Sa 952/05

Tenor

1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.06.2005 - 8 Ga 38/05 d - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verfügungsbeklagte verurteilt wird, den Verfügungskläger vorläufig als Extruder-Gehilfen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Zustimmungs- ersetzungsverfahren (ArbG Aachen - 8 BV 38/05 d -), jedoch nicht länger als bis zu der erstinstanzlichen Ersetzung der Zustimmung in diesem Verfahren beziehungsweise der erstinstanzlichen Entscheidung in dem über die Beschäftigung des Verfügungsklägers geführten Hauptsacheverfahren (ArbG Aachen - 8 Ca 2816/05 d -) zu beschäftigen.

2. Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.


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