Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 (4) Sa 527/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.02.2005

verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 14 Ca

5282/04 - abgeändert:

1. Die Klage gegen den ursprünglichen Beklagten zu 2)

wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisur-

teils des Arbeitsgerichts vom 12.08.2004 abgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger;

die Gerichtskosten der ersten Instanz tragen die Par-

teien je zur Hälfte mit Ausnahme der Säumniskosten,

die der Beklagte allein zu tragen hat.

3. Die Revision wird zugelassen.


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