Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 (8) Sa 486/05

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.02.2005 – 2 Ca 2725/04 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigungen vom 12.07.2004 und 26.08.2004 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Gerichtskosten haben der Kläger und die Beklagte zu 2) jeweils zu ¼ und der Beklagte zu 1) zu ½ zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten tragen der Beklagte zu 1) seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Klägers zu ½, die Beklagte zu 2) ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Klägers zu ¼ und der Kläger ¼ seiner eigenen Kosten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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