Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 325/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.11.2004 – 17 Ca 2530/04 – aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

Über die Kosten der Berufungsinstanz ist vom Arbeitsgericht mitzuentscheiden.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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