Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 362/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.01.2005 – 1 Ca 6869/04 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wird zum 31.07.2004 aufgelöst und die Beklagte wird ver-urteilt an den Kläger eine Abfindung zu zahlen in Hö-he von 8.000,00 EUR.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubs-abgeltung für 30 Tage Urlaub in Höhe von 6.000,00 EUR brutto zu zahlen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Im übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.


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