Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 (7) Sa 369/05

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.12.2004 – 7 Ca 1375/04 – teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu

80 % und der Beklagte zu 20 %.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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