Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 414/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Bezirksrevision wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.06.2005 – 8 Ca 4370/05 – wie folgt abgeändert:

Die Klägerin ist verpflichtet, aus ihrem Einkommen monatliche Raten in Höhe von 45,00 €, beginnend mit dem 01.01.2006 auf die Prozesskosten zu leisten.


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