Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 391/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.10.2005 – 5 Ca 8894/05 – wird zurückgewiesen.


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