Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 447/05

Tenor

Der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.10.2005 – 6 Ca 5652/05 – wird wie folgt abgeändert:

Der Mehrwert des Vergleichs wird auf 254.454,43 € festgesetzt.


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