Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 1085/04

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11. März 2004 – 6 Ca 5580/03 – unter Ziff. 1, 1. Spiegelstrich dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger EUR 6.571,26 brutto abzüglich EUR 2.273,06 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 4.298,20 seit dem 31.03.2003 zu zahlen.

2. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden dem Kläger zu 10 % und der Beklagten zu 90 % auferlegt.

4. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

5. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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