Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 14 (6) Sa 63/06

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.01.2006

– 3 Ga 225/05 – wird teilweise abgeändert:

1. Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, die am Gbesetzbare Stelle mit keiner anderen Bewerberin/Bewerber endgültig zu besetzen, bevor über die Bewerbung der Verfügungsklägerin im Hauptsacheverfahren bestandskräftig entschieden ist.

2. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Auswahlkommission für die besetzbare Stelle anzuweisen, die Verfügungsklägerin vorläufig in das Bewertungsverfahren einzubeziehen.

3. Im übrigen werden der Antrag der Verfügungsklägerin sowie die Berufung der Verfügungsklägerin und die Berufung der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen.

4. Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des arbeitsgerichtlichen Urteils.

5. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Verfügungsklägerin ¼ und die Verfügungsbeklagte ¾.


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