Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 63/06

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgericht Köln vom 12.01.2006 - 19 Ca 11104/05 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Beschwerdewert wird auf 46.805,04 € festgesetzt.


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