Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 811/05

Tenor

1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Ar-beitsgerichts Aachen vom 03.05.2005 – 1 Ca 46/05 h – wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsa-che erledigt ist.

2) Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3) Die Revision wird nicht zugelassen.


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