Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 14 (8) Ta 104/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.02.2006 – 2 Ca 2828/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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