Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 50/06

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.01.2006

– 19 Ca 10443/05 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Beschwerdewert wird auf 5.511,92 € festgesetzt.


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