Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 1636/05

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.11.2005 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

– 2 Ca 1547/05 – abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der V B Lebensversicherung a. G., S, D, die Erklärung abzugeben, dass alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer: auf den Kläger zu übertragen sind.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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