Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 (14) Ta 110/06

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.02.2006 – 3 (6) Ca 1092/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert wird festgesetzt auf 9.457,80 €.


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