Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 88/06

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.08.2005 – 14 Ca 12703/04 – teilweise geändert.

2. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger einen höheren Betrag als 2.833,60 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.409,80 € seit dem 12.01.2005 und aus 1.423,80 € seit dem 15.03.2005 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreit trägt der Beklagte.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.


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