Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 467/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der

Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom

19. Oktober 2006 – 4 Ca 2029/006 – aufgehoben.

Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung

über das Gesuch auf Gewährung von Prozess-

kostenhilfe an das Arbeitsgericht Bonn zurückverwiesen.


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