Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 TaBV 38/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.05.2006 in Sachen 5 BV 244/05 abgeändert:

Der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3) wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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