Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 14 Ta 143/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers gegen den einschränkenden Prozesskostenbewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.03.2007 wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.03.2007 dahingehend abgeändert, dass dem Kläger Rechtsanwalt ohne Einschränkungen beigeordnet wird.


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