Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 75/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin/Beteiligten zu 2) vom 08.03.2007 hin werden der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.02.2007 und der Nichtabhilfebeschluss vom 14.03.2007 abgeändert:

Der Streitwert für das Beschlussverfahren ArbG Köln 10 BV 139/06 wird auf insgesamt 1.445,-- EUR festgesetzt.


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