Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 906/06

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.02.2006

– 1 (7) Ca 1271/05 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die außerordentliche Änderungskündigung vom 18.04.2005, dem Kläger am selben Tag zugegangen, sozial ungerechtfertigt und unwirksam ist.

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Referent in Bonn weiter zu beschäftigen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.


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