Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 115/07

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hin wird der abändernde PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.03.2007 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 05.04.2007 aufgehoben:

Es verbleibt bei der Bewilligung ratenfreier PKH gemäß dem ursprünglichen PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 27.02.2007.


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