Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 358/07

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.10.2007 – 3 Ca 3677/07 – wird kostenpflichtig mit der Klarstellung als unzulässig verworfen, dass der Gegenstandswert für den Vergleich auf 12.037,85 € festgesetzt wird.


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