Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 89/07

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 27.10.2006 hin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen in der Fassung des Beschlusses vom 24.10.2006 antragsgemäß abgeändert: Die Kosten werden auf insgesamt 1.785,94 € festgesetzt, wovon 508,30 € zuzüglich Mehrwertsteuer auf die Verfahrensgebühr und 424,80 € zuzüglich Mehrwertsteuer auf die Terminsgebühr entfallen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.