Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1315/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.09.2007 – 19 Ca 10130/06 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, das dem Kläger unter dem 18.07.2006 überreichte Zeugnis dahingehend zu ändern, dass auf Seite 2 der letzte Satz wie folgt lautet: „Wir bedanken uns bei Herrn D für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.“

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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