Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 56/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.10.2007 – AZ 22 Ca 1848/07 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.


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