Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 357/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.10.2007

– Az.: 8 Ca 2020/07 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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