Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 412/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.05.2007 – 7 Ca 9099/07- teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, den Versetzungen in den Schreiben vom 05.09.2006 und 18.10.2006 Folge zu leisten.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger und der Beklagten je zur Hälfte auferlegt.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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