Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 438/08

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.12.2007

– 6 Ca 3403/07 wird abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Anrechnung von Sozialversicherungsrenten zur Ermittlung der dem Kläger ab dem 01.05.2005 zu gewährenden Betriebsrentenleistungen auf 50 % der ihm tatsächlich gewährten Sozialversicherungsrente zu beschränken.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird zugelassen.


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