Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 1453/07

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.10.2007 – 8 Ca 8839/06 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.356,79 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 2.344,54 € seit dem 01.05.2006, auf 968,38 € seit dem 01.06.2006 sowie auf 43,87 € seit dem 01.07.2006 zu zahlen.

2. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 % zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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