Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 270/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin hin wird der PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.06.2007 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 30.08.2007 dahingehend abgeändert, dass der Klägerin ratenfreie PKH – zu ansonsten unveränderten Bedingungen – bewilligt wird.


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