Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 276/08

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 2. Juni 2008

– 5 Ca 1269/08 d – dahin abgeändert, dass dem Kläger ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

Auf eine Abänderbarkeit dieses Beschlusses nach

§ 120 Abs. 4 ZPO wird hingewiesen.


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