Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 200/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtig-ten der Antragsgegner hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.02.2008 teilweise dahin-gehend abgeändert, dass der Streitwert für das erstins-tanzliche Beschlussverfahren 9 BVGa 24/07 auf

4.000,00 €

festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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Referenzen

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