Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 229/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.06.2008 abgeändert:

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Dies gilt auch für die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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