Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 964/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.04.2008 – 7 Ca 8231/07 – teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit von monatlich 150 Stunden auf 160 Stunden anzunehmen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 252,08 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2008 zu zahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 1/5 und die Klägerin 4/5.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.