Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 530/08

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 13. November 2008 – 17 Ca 2876/08 – teilweise geändert:

Das Zwangsgeld wird auch zur Erzwingung der folgenden Korrektur festgesetzt:

Der zweite Satz des Zeugnisses hat wie folgt zu lauten:

Zu seinem Aufgaben- und Verantwortungsbereich gehörten im Wesentlichen:

- Bedienung und Wartung des Heidelberger Maschinentyps MVOP-H

- Überwachung der Druckqualität und der Druckweiterverarbeitung.

2. Die sofortige Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Vollstreckungs- und des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

4. Beschwerdewert: EUR 2.000,00.


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