Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Ta 534/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerseite wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.10.2008 dahingehend abgeändert, dass der Kläger monatliche Rückzahlungsraten in Höhe von

45,00 € zu leisten hat.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.


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