Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 875/08

Tenor

Die Beschwerde der Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss für das Berufungsverfahren – 2 Sa 875/08 - Landesarbeitsgericht Köln vom 01.12.2008 wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Berufungsverfahren wird ebenfalls als unzulässig zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.