Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 76/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.01.2009

– 10 Ca 7998/08 – aufgehoben und das Prozesskostenhilfe-Verfahren zur weiteren Erledigung dem Arbeitsgericht mir der Maßgabe übertragen, dass die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht an der Fristversäumnis scheitern kann.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.