Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 111/09

Tenor

Die Beschwerden der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 31.03.2009 – 4 Ca 10423/08 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu gleichen Teilen zu tragen.


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